Schwerpunkt sind die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche einschließlich der Beitreibung durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid bzw. Zwangsvollstreckung, mit folgenden

 

Tätigkeitsschwerpunkten

 

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Nachbarrecht
  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht

 

Interessenschwerpunkten

 

  • Bau- und Architektenrecht
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld für Opfer einer Straftat*
  • Inkasso und Forderungsbeitreibung**
  • Erbrecht (Erstberatung)

 

*Wenn Sie durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben und ein Schmerzensgeld erhalten wollen, können Sie diesen Anspruch gleich im Strafverfahren geltend machen. Das ist in der Regel möglich (sogenanntes Adhäsionsverfahren). Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden. Natürlich steht Ihnen auch der Weg offen, Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche in einem anderen Verfahren, d. h. nicht vor dem Strafgericht, sondern vor dem Zivilgericht, geltend zu machen. 

 

**Für Betreiber eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens, die Probleme mit offenen Rechnungen haben, bieten wir Inkasso und Forderungsbeitreibung an:

 

  • Außergerichtliche Anwaltsmahnung
  • Vereinbarung/Überwachung von Ratenzahlungen
  • Einholung von Bonitätsauskünften
  • Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
  • Klageverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Titelüberwachung

 

Kontakt

Anschrift

Rechtsanwaltskanzlei Heitmann
Moerser Str. 98
47803 Krefeld

 

Telefon

02151 / 62336-0

Telefax

02151 / 62336-20

 

E-Mail

ra-j.c.heitmann@web.de

 

Kanzleistunden

Mo.- Fr. 9:00-12:00 Uhr

Mo., Di., Do. 14:00- 17:00 Uhr

 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwaltskanzlei Heitmann

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.